Beitragsordnung 2009

 

Die Beitragsordnung wurde durch den Vorstand des Mietervereins am 25.09.2008  beschlossen.

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Beitragsordnung 2009

 

1.      Aufnahmegebühr und Beitrag für die ordentliche Mitgliedschaft

Die Höhe der Aufnahmegebühr und des Beitrages wurde vom Vorstand beschlossen und betragen:

 

Aufnahmegebühr

15,00 €

 

Halbjahresbeitrag, bei Aufnahme bis 03/07

35,40 €

 

Halbjahresbeitrag, bei Aufnahme ab 04/07

38,40 €

 

2.      Fälligkeit und Zahlungsweise

Die Beiträge werden im Lastschriftverfahren eingezogen und sind jeweils am 01. Februar und 01. August des Kalenderjahres zur Hälfte fällig.
Andere Zahlungsverfahren (Überweisungen und Bareinzahlungen) sowie andere Zahlungszeiträume bedürfen der Vereinbarung.

 

3.      Rabattgewährung

Bezahlt das Mitglied bis zum 01. Februar des Kalenderjahres den Beitrag für das gesamte Jahr (2 x Halbjahresbeitrag) wird ein Rabatt von 1,50 € gewährt.
Erfolgt die Gutschrift des fälligen Mitgliedsbeitrages bis zum 01. Februar bzw. 01. August des Kalenderjahres erhält das Mitglied ein Rabatt von jeweils 0,60 €.
Die Rabatte werden nur auf die unter Punkt 1 genannten Beiträge gewährt.

Die Beitragszahlung ist erst erfüllt, wenn die Gutschrift auf dem Konto des Vereines erfolgt ist bzw. der Beitrag in der Kasse des Vereins vereinnahmt wurde.

Bankverbindung: VR Bank Lausitz eG, BLZ:  180 626 78,  Kontonummer: 99198

4.   Beitragsermäßigungen für die ordentliche Mitgliedschaft

Beitragsermäßigungen werden auf Antrag und nach Vorlage der Einkommensbescheinigung für das jeweilige Kalenderjahr unter bestimmten Vorraussetzungen (z.B. bei sozialem Härtefall) gewährt. Dabei orientiert sich der Vorstand an den Regelsätzen der Sozialhilfe.
Der Halbjahresbeitrag kann um einen Betrag von 10,20 Euro verringert werden, wenn das Mitglied eine eigene Miet-Rechtschutzversicherung hat und dies durch die Police nachweist. Eine Kopie der Police ist der Beitrittserkläru
ng beizufügen.

 

5.   Beitrag für Mitgliedschaft auf Probe

Für die Mitgliedschaft auf Probe laut Satzung § 4 Abs. 7 wird ein einmaliger Beitrag in Höhe von 50,00 € erhoben. Der Beitrag ist mit der Aufnahme sofort in bar zu zahlen.

6.    Aufnahme und Beginn der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt am 1. Kalendertag des Monates der Unterzeichnung der Beitrittserklärung und der Bezahlung der Aufnahmegebühr und des Beitrages. Damit erwirbt das Mitglied alle Rechte und Pflichten.
Bei Eintritt sind sofort die Aufnahmegebühr und der Halbjahresbeitrag in bar zu zahlen (in Härtefällen mindestens bis zum Ende des Halbjahres). Der anteilige Beitrag berechnet sich wie folgt: Ein sechstel des Halbjahresbeitrag multipliziert mit der Anzahl der verbleibenden Monate des Halbjahres (einschließlich des laufenden Monates).
Bei der Übernahme einer Mitgliedschaft von anderen Mietervereinen des DMB ist keine Aufnahmegebühr zu zahlen.
Beitragsbefreite Mitglieder, die die Mitgliedschaft von dem Beitragszahler übernehmen, sind von der Bezahlung der Aufnahmegebühr befreit.

 

Auslagen, die dem Verein im Zusammenhang mit Nachfragen über den Verbleib eines Mitgliedes zum Beispiel durch Umzug oder durch falsche Angaben hinsichtlich des Bankeinzugs entstehen, trägt das Mitglied.
Bei Ausbleiben der Beitragszahlungen besteht kein Anspruch auf Beratungen. Der Versicherungsschutz ist auch gefährdet.

 

6.       Gültigkeit der Beitragsordnung

Diese Beitragsordnung wurde vom Vorstand am 25. September 2008 beschlossen und tritt mit Beschlussfassung in Kraft, gleichzeitig tritt die Beitragsordnung vom 19. März 2007 außer Kraft.

 

 
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