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Beitragsordnung 2009 |
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Die Beitragsordnung wurde durch den Vorstand des Mietervereins am 25.09.2008 beschlossen. |
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Beitragsordnung 2009
1. Aufnahmegebühr und Beitrag für die ordentliche Mitgliedschaft Die Höhe der Aufnahmegebühr und des Beitrages wurde vom Vorstand beschlossen und betragen:
2.
Fälligkeit und Zahlungsweise Die
Beiträge werden im Lastschriftverfahren eingezogen und sind jeweils
am 01.
Februar und 01. August des Kalenderjahres zur Hälfte fällig. 3.
Rabattgewährung Bezahlt
das Mitglied bis zum 01. Februar des Kalenderjahres den Beitrag für
das gesamte Jahr (2 x Halbjahresbeitrag) wird ein Rabatt
von 1,50 € gewährt. Die
Beitragszahlung ist erst erfüllt, wenn die Gutschrift auf dem Konto
des Vereines erfolgt ist bzw. der Beitrag in der Kasse des Vereins
vereinnahmt wurde. Bankverbindung:
VR Bank Lausitz eG, BLZ: 180
626 78, Kontonummer:
99198 4.
Beitragsermäßigungen
für die ordentliche Mitgliedschaft Beitragsermäßigungen
werden auf Antrag und nach Vorlage der Einkommensbescheinigung für
das jeweilige Kalenderjahr unter bestimmten Vorraussetzungen (z.B.
bei sozialem Härtefall) gewährt. Dabei orientiert sich der
Vorstand an den Regelsätzen der Sozialhilfe. 5.
Beitrag für Mitgliedschaft auf Probe Für
die Mitgliedschaft auf Probe laut Satzung § 4 Abs. 7 wird ein
einmaliger Beitrag in Höhe von 50,00 € erhoben. Der Beitrag ist
mit der Aufnahme sofort in bar zu zahlen. 6.
Aufnahme und Beginn der Mitgliedschaft Die
Mitgliedschaft beginnt am 1. Kalendertag des Monates der
Unterzeichnung der Beitrittserklärung und der Bezahlung der
Aufnahmegebühr und des Beitrages. Damit erwirbt das Mitglied alle
Rechte und Pflichten. Auslagen,
die dem Verein im Zusammenhang mit Nachfragen über den Verbleib
eines Mitgliedes zum Beispiel durch Umzug oder durch falsche Angaben
hinsichtlich des Bankeinzugs entstehen, trägt das Mitglied. 6.
Gültigkeit der Beitragsordnung Diese
Beitragsordnung wurde vom Vorstand am 25. September 2008 beschlossen und
tritt mit Beschlussfassung in Kraft, gleichzeitig tritt die
Beitragsordnung vom 19. März 2007 außer Kraft. |
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